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Einzelfallhilfe (§§ 53, 54 SGB XII)

Die Einzelfallhilfe für junge Menschen mit Behinderung zielt darauf ab, die Betroffenen und ihre Familien so zu unterstützen, dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten ein „normales“ Familienleben führen können.

Es geht um individuelle Unterstützungen für die Betroffenen, die von Hilfe in Schulangelegenheiten bis zu einer aktiven Freizeitgestaltung reichen können, also um konkrete Hilfen zur Alltagsbewältigung und Förderung der gesamten Persönlichkeit des jungen Menschen.

Ein ganz wichtiger Aspekt der Einzelfallhilfen ist die Entlastung der Eltern.