Betreuungshilfe ( § 30 SGB VIII)
Betreuungshilfe richtet sich an einzelne Kinder /Jugendliche, die häufig unter einer Kombination mehrerer Probleme leiden, wie z. B. Schulproblemen im Leistungs- und Verhaltensbereich bis hin zur Schulverweigerung, Konzentrationsschwierigkeiten, Selbstwert-, Motivations- und Angststörungen, psychosomatische Beschwerden, sozialer Rückzug, Delinquenz.
Betreuungshilfe erscheint dann als eine geeignete Form der Unterstützung, wenn die Familie als Ganze bzw. die Eltern nicht zu einer tiefergehenden Mitarbeit motiviert scheinen oder nicht erreichbar sind, so dass Jugendliche zwangsläufig auf sich allein gestellt sind bzw. an einem Punkt der Verselbständigung stehen, wo die Eltern eher außen vor bleiben sollen.
Die Kontakte innerhalb einer Einzelfallhilfe finden zwischen ein- bis dreimal pro Woche statt, werden zum Ende der Hilfe hin weniger und beziehen das soziale Umfeld, soweit möglich, immer ein. Das meint die engere und weitere Familie, Freunde, die Schule, den Arbeits- oder Ausbildungsplatz etc.
Ziele bilden die Förderung und Stärkung sozialer Kompetenzen, von Selbständigkeit und Selbstwertgefühl, von Integration.
Das Team bei FAB besteht aus SozialpädagogInnen und PädagogInnen, zum großen Teil mit Zusatzausbildungen in Mediation, Familien-, Gestalttherapie, Case Management, systemischer Interaktionstherapie u.v.a.m.

