Einzelfallhilfe (§§ 53, 54 SGB XII)
Die Einzelfallhilfe richtet sich als ambulante Eingliederungsmaßnahme an Menschen mit einer psychischen Erkrankung bzw. einer seelischen, körperlichen und/oder geistigen Behinderung. Die Betreuung dient zur Alltagsbewältigung und zur Förderung der Teilhabe am sozialen Leben sowie der Verbesserung der sozialen und psychischen Situation des Betreuten.
Ziel ist es, in unterstützender und begleitender Form Handlungskompetenzen zu stärken, Einschränkungen zu überwinden und eine Lebensplanung unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen zu entwickeln. Um dieses ziel zu erreichen, wird hauptsächlich in folgenden Bereichen gearbeitet:
- Selbstversorgung im Bereich Leben und Wohnen
- Tagesgestaltung und Beziehungen im familiären und sozialen Umfeld
- Ausbildung, Arbeit, Beschäftigungsmöglichkeiten
- Bewältigung von, Umgang mit Krankheit und Behinderung Alltagsbewältigung, Drehtürpsychiatrie

