Kinderschutz

Spektakuläre Fälle von Kindesvernachlässigung, -misshandlung, -tötung in den letzten Jahren haben den Blick verstärkt auf das Thema Kinderschutz gelenkt. Dagegen kann auch eine vorschnelle Einschätzung in Richtung einer Kindeswohlgefährdung der gesamten Familie einen erheblichen Schaden zufügen. Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII findet im Hilfeprozess besondere Berücksichtigung. Um ein Gefährdungsrisiko abzuschätzen und entsprechende weitere notwendige Schritte einleiten zu können, arbeiten die Mitarbeiter*innen von FAB standardisiert sowie nach entsprechenden Vorschriften und Empfehlungen des Senats mit dem Jugendamt zusammen. FAB hält „insoweit erfahrene Fachkräfte“ vor, die von den Mitarbeiter*innen standardisiert neben der Einbeziehung der fachlichen Leitung zur Risikoeinschätzung herangezogen werden. Der Berlineinheitliche Erfassungsbogen wird bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung als Instrument verwendet. Die Vorgehensweise bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung ist im Rahmen des Qualitätsmanagements als Instrument (VA Kinderschutz) installiert.