Begleiteter Umgang

Kinder haben einen eigenen Rechtsanspruch auf den Umgang mit beiden Elternteilen (§1684 BGB), weil beide Eltern für die Entwicklung eines Kindes von großer Bedeutung sind. Aus Sicht des Kindes ist es wichtig und auch sein Recht, gemeinsame Erfahrungen mit beiden Elternteilen zu haben, solange dies nicht seiner Entwicklung schadet...weiterlesen

Soziale Gruppenarbeit

Der Aufbau von Selbst- und Fremdwahrnehmung im Kontakt mit anderen, die Stärkung des Selbstwertes, die Erweiterung von Handlungsmöglichkeiten in Konflikten, Teamfähigkeit, Regelaufbau und Regeleinhaltung sind Ziele von Sozialer Gruppenarbeit...weiterlesen

Familienhilfe

Familien, die Familienhilfe in Anspruch nehmen, befinden sich häufig in schwierigen Lebenssituationen oder sind durch vielfältige Problemlagen hoch belastet. Eltern fühlen sich nicht mehr so, als ob sie die ihre Lebenssituation unter Kontrolle hätten, sehen keinen Ausweg aus ihrer Lage oder haben keine Kraft mehr, sich den eigenen Problemen und denen ihrer Kinder zu stellen...weiterlesen

Begleiteter Umgang

Familientherapie

Probleme in oder mit der Familie, Gefühle von Überforderung durch die Erziehung, Sorge um die Entwicklung der Kinder, alleine nicht mehr weiter zu wissen – in solchen und ähnlichen Situationen kann Familientherapie hilfreich sein...weiterlesen

Betreuungshilfe

Die Betreuungshilfe wendet sich Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Problemen, z.B. in der Schule, in der Beziehung zu ihren Eltern, persönlichen Schwierigkeiten mit Leistungen und im Verhalten, wie sozialem Rückzug, Motivations- und Angststörungen bis hin zu straffälligen Verhalten...weiterlesen

SAM

Dieses Angebot wurde gemeinsam vom Jugendamt und den Trägern ambulanter Erziehungshilfen in Tempelhof-Schöneberg entwickelt und wird im Rahmen von Familienhilfe bzw. als Kombination von Familienhilfe und Familientherapie angeboten...weiterlesen

Familienrat

Der Familienrat (FR) ist ein Angebot für Familien, bei Schwierigkeiten und Problemen eigene, tragfähige Lösungen für sich und die Zukunft ihrer Kinder zu finden. Jede Familie kann für sich entscheiden, einen Familienrat einzuberufen und sich an einen unabhängigen Dritten, den sog. Koordinator wenden...weiterlesen

Intensive sozial- pädagogische Einzelbetreuung(§ 35 SGB VIII)

Dieses Angebot richtet sich an Jugendliche in schwierigen oder entwicklungsgefährdenden Lebenssituationen, häufig in einem Übergang wie der Ablösung vom Elternhaus oder auf Trebe...weiterlesen

Nachbetreuung für junge Volljährige

Für junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren und in Einzelfällen darüber hinaus gibt es, analog zu einer Betreuungshilfe nach § 30 SGB VIII, die Möglichkeit einer individuellen Unterstützung zur Persönlichkeitsentwicklung und zur eigenverantwortlichen Lebensführung...weiterlesen