Informationen für Mitarbeiter*innen von Jugendämtern

FAB existiert seit 1982, ist ein eingetragener Verein, seit 1994 anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und Mitglied im Paritätischen Berlin.

Die zuständigen Senatsverwaltungen haben folgende Leistungsverträge mit FAB abgeschlossen:

  • SGB VIII: §§ 18 (Begleiteter Umgang), 27 (Familientherapie), 29 (Soziale Gruppenarbeit), 30 (Betreuungshilfe), 31 (Familientherapie), 35 (Intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe), 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung 

  • Schulsozialarbeit an der Gustav-Langenscheidt-Schule und der Friedenauer Gemeinschaftsschule

  • SGB XII: §§ 53, 54 (BEW für seelisch behinderte Erwachsene, Erwachsene mit geistigen / körperlichen Behinderungen, psychisch kranke Eltern)

Eingliederungshilfen (Einzelfallhilfen und Gruppenarbeit) für geistig-körperlich behinderte Kinder und Jugendliche führt FAB über Einzelvereinbarungen mit den Bezirken durch.

FAB arbeitet hauptsächlich in Schöneberg und ist z. Zt. neben Tempelhof-Schöneberg auf verschiedenen Tätigkeitsfeldern in Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte, Kreuzberg-Friedrichshain und Lichtenberg tätig.

Es gibt ein spezielles Autismus-Team bei FAB, das Familienhilfen, Einzelfallhilfen, Gruppenarbeit, BEW und Beratungen durchführt. 

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