Kurz-Info für MitarbeiterInnen von Jugendämtern
FAB ist ein eingetragener Verein, anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und Mitglied im Paritäter.
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Innerhalb der Berliner Rahmenvereinbarung haben wir Leistungsverträge mit dem Senat für folgende SGB VIII-Bereiche abgeschlossen:
- Begleiteter Umgang (§ 18)
- Familientherapie (§ 27)
- Soziale Gruppenarbeit (§ 29)
- Betreuungshilfe (§ 30)
- Familienhilfe (§ 31)
- Intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe (§ 35)
Wir besitzen für die genannten Bereiche einen Kooperationsvertrag mit dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg und sind Schwerpunktträger für ambulante Hilfen zur Erziehung im Ortsteil Schöneberg-Süd.
Wenn Sie sich über Konzepte oder spezielle Angebote innerhalb der einzelnen Bereiche informieren möchten, klicken Sie bitte auf Angebote.
Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg arbeitet im Bereich Eingliederungshilfen für junge Menschen mit Behinderungen seit 2001 mit freien Trägern zusammen. Die Zusammenarbeit erfolgt über Einzelvereinbarungen. Für Informationen zu unserer Einzel- und Gruppenarbeit in diesem Feld wenden Sie sich bitte an Elke Kampen.
Für Informationen aus den übrigen Arbeitsbereichen kontaktieren Sie bitte die entsprechenden AnsprechpartnerInnen.