Nachbetreuung für junge Volljährige
Für junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren und in Einzelfällen darüber hinaus gibt es, analog zu einer Betreuungshilfe nach § 30 SGB VIII, die Möglichkeit einer individuellen Unterstützung zur Persönlichkeitsentwicklung und zur eigenverantwortlichen Lebensführung. Sie erhalten eine Nachbetreuung über das 18.Lebensjahr hinaus, wenn ihre individuelle Situation dies erforderlich macht. Der Ablauf entspricht dem einer Betreuungshilfe nach § 30 SGB VIII.
Ihr Ansprechpartner: