Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen (§99, §112, §113 SGB IX)

Die Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Beeinträchtigungen bietet individuelle Unterstützung und Förderung als Schulunterstützende Leistung (§112 SGB IX) oder als Leistung zur SozialenTeilhabe (§113 SGB IX)

Die konkrete Hilfe zur Alltagsbewältigung, die Förderung der gesamten Persönlichkeit, die Erweiterung von Ressourcen, Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Die konkreten Ziele und Inhalte der Eingliederungshilfe orientieren sich an den Bedürfnissen und Wünschen der Kinder und Jugendlichen.

Es ist eine Kostenübernahme durch den Teilhabefachdienst Jugend des jeweiligen Wohnbezirks erforderlich. Dort wird zunächst ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt.

Gemeinsam mit den Teilhabeplaner*innen wird der individuelle Bedarf definiert und eine Ziel- und Leistungsplanung erstellt.

Alle weiteren Schritte werden mit den Mitarbeiter*innen des Teilhabefachdienstes Jugend besprochen. Die Eltern erhalten dabei bedarfsgerechte Unterstützung von uns.

In regelmäßigen Gesprächen und nach Bedarf beraten und unterstützen wir Eltern in pädagogischen Fragen. Wir bieten einen Erfahrungsaustausch mit anderen Eltern.

Ihr Ansprechpartner:

Götz Ulmer