Einzelfallhilfe (§§53/54 SGB XII)

Die Einzelfallhilfe für junge Menschen mit Behinderung zielt darauf ab, die Betroffenen und ihre Familien so zu unterstützen, dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten ein „normales“ Familienleben führen können.

Sie bietet individuelle Unterstützungen für die Betroffenen, die von Hilfe in Schulangelegen-heiten bis zu einer aktiven Freizeitgestaltung reichen können, also konkrete Hilfen zur Alltagsbewältigung und Förderung der gesamten Persönlichkeit des jungen Menschen. Die Erweiterung von Ressourcen, Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten steht im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Wichtiger Aspekt der Einzelfallhilfe ist zudem die Entlastung der Eltern. Sie gibt ihnen im oft mühevollen Alltag mit behinderten Kindern den Freiraum, sich zumindest zeitweise anderen Dingen widmen zu können und auch einmal abzuschalten.

Ihre Ansprechpartnerin:

Elke Kampen